Kinderschutz beim SV Mühlhausen, ein Qualitätsmerkmal!
Warum tun wir das?
Wir werden der Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen gerecht. Der Gesetzgeber gibt allen freien Trägern der Kinder und Jugendhilfe, also auch und gerade dem Sportverein, den ausdrücklichen Auftrag, sich mit dem Thema Kinderschutz zu beschäftigen (§ 72a SGB VIII).
Durch unser Kinderschutzkonzept mit Regeln im Spiel- und Trainingsbetrieb, bei der Durchführung von Ferienfreizeiten und Trainingslagern und Interventionsleitlinien im Krisenfall, haben wir klare Verhaltensregeln für Trainer/-innen und Betreuer/-innen vorgegeben. Alle Trainer und Betreuer haben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt. Dadurch sichern wir die uns anvertrauten Kinder ab und fördern ihre Entwicklung. Unser Verein, leistet eine gute Jugendarbeit und man kann uns deshalb sein Kind mit gutem Gewissen anvertrauen.
Gerade diese vorausschauende Präventionsarbeit, die sich des Kinderschutzes beim SV Mühlhausen annimmt, ohne durch einen konkreten Anlass getrieben zu sein, ist Merkmal unserer verantwortlichen und qualitativ hochwertigen Vereinsarbeit.